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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Konsenslotsen /Adela Mahling“ (im Folgenden auch „Konsenslotsen“ und „Auftragnehmerin“ genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen für KundInnen (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt) in den Bereichen Training, Seminare, Coaching & Consulting, Stand Oktober 2019.

1.) Allgemeines

Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer Konsenslotsen Veranstaltung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Mündliche Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden sind.

Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen werden nur schriftlich (Post oder E-Mail) entgegengenommen.

Jede Anmeldung ist verbindlich.
Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar.
Der/die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen.
Damit eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden kann, ist eine zumindest 90%ige Anwesenheit erforderlich.

KundInnen und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die Daten Ihrer Organisation, die im Rahmen der Seminaranmeldung erhoben werden, in der Firmendatenbank von Konsenslotsen aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass E-Mail Adressen unserer KundInnen und GeschäftspartnerInnen genutzt werden, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. von Konsenslotsen aufmerksam zu machen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung an info@konsenslotsen.de jederzeit unterbunden werden.

Die Teilnahme an Veranstaltungen von Konsenslotsen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche (Wert-)Gegenstände der TeilnehmerInnen kann keine Haftung übernommen werden.

Den Anweisungen der TrainerInnen/BeraterInnen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.

In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang, erwarteter aber nicht eingetretener Ersparnisse – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm: Konsenslotsen übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und auf der Webseite. Des Weiteren  behält sich Konsenslotsen organisatorisch bedingte Programmänderungen, sowie die Absage von Veranstaltungen vor.

Das Zustandekommen von Veranstaltungen hängt von der Mindestteilnehmerzahl ab (bei offenen Seminaren sind 6 Anmeldungen erforderlich).

Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Berlin zu entscheiden.

Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt das UN-Kaufrecht.

Sollten einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Alle TrainerInnen/BeraterInnen stehen in vertraglicher Beziehung zu Konsenslotsen. Der/die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, sie zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.

2.) Öffentliche Veranstaltungen

2.1. Seminarkosten
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Aufenthaltskosten. Die Einzahlung vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme. Ihre Anmeldung wird mit der Übersendung einer schriftlichen Bestätigung für beide Seiten verbindlich.

2.3. Stornobedingungen

2.3.1. Absagen durch den/die AuftraggeberIn
Ab 6 Wochen vor Seminarbeginn verrechnen wir bei Storno oder Umbuchung 50 % der Seminargebühr, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr fällig. Wird ein/e ErsatzteilnehmerIn gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Bei den Kooperationsseminaren gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Institutes/Hotels.

2.3.2. Absagen durch den die Auftragnehmerin
Absagen durch die Auftragnehmerin werden zumindest 2 Wochen vor Seminarbeginn an die Teilnehmenden kommuniziert. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Ausfälle von TrainerInnen/ BeraterInnen und Umstände, die Konsenslotsen nicht beeinflussen kann. Die Auftragnehmerin garantiert die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin, die 100 %ige Gutschrift oder Rückerstattung der Seminarkosten. Die Auftragnehmerin kann für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.

3.) Firmeninterne Veranstaltungen

3.1. Kosten
Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Grundsätzlich werden Aufwände wie Kilometergeld (vom Wohnort der TrainerInnen/BeraterInnen zum Veranstaltungsort), Aufenthalts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen/BeraterInnen nach Aufwand verrechnet, außer es ist in den Angeboten explizit inkludiert.

3.2. Stornobedingungen

3.2.1. Absagen durch den /die AuftraggeberIn
In Anbetracht der notwendigen langfristigen Seminarvorbereitungen und der damit verbundenen Terminbindung unserer TrainerInnen/BeraterInnen bitten wir Sie, unsere Stornobedingungen zu beachten. Ab Auftragserteilung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Seminartermin verrechnen wir 30 % der Seminargebühr, ab 6 Wochen 50 % und bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen werden 100 % in Rechnung gestellt.

3.2.2. Absagen durch die Auftragnehmerin
Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von TrainerInnen/BeraterInnen und Umständen, die die Auftragnehmerin nicht beeinflussen kann, absagen. Der Auftragnehmer kann für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden.